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Gemeinsam aktiv
Vereinsbeitritt
Hier finden Sie alle Information zur Mitgliedschaft
Alle Dokumente ausfüllen und zur Aufnahme plus zwei Passbilder mitbringen.
Dokumente
Gastkarten
Bieten wir euch für den Allersee,Velpke1,Velpke2,Bokensdorf und die Aller an.
Kosten
Eine Tageskarte kostet 20 €,
die Wochenkarte 80 €.
Gastangler müssen die Fischerprüfung abgelegt haben oder einen staatlichen Fischereischein besitzen.
Gastkarten erhalten Sie bei folgenden Stellen:
1. Vereinsheim
des Sportfischervereines Wolfsburg am Allersee,
Montag u. Donnerstag 17.00 – 19.00 Uhr
2. Kiebitzmarkt Kroll, Vorsfelde Am Bahnhof 17
3.Campingplatz am Allersee
Bilder unserer Events
Erlebe die Energie unserer vergangenen Veranstaltungen und lass dich inspirieren, an den nächsten teilzunehmen.
Werde Teil unserer Gemeinschaft!
Schließe dich uns an und erlebe spannende Aktivitäten, interessante Begegnungen und eine lebendige Gemeinschaft. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dir unvergessliche Momente zu schaffen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren Veranstaltungen.
Die Mitgliederzahl des SFV Wolfsburg schwankt z. Z. zwischen 850 und 950 Mitgliedern. Der Verein würde sich freuen, weitere Mitglieder in seinen Reihen begrüßen zu dürfen.
Wir haben hier einige oft gestellt Fragen und die entsprechenden Antworten aufgeführt. Unten finden Sie auch eine Liste mit den aktuell gültigen Vereinsbeiträgen und -gebühren.
Weitere Infos zum Vereinsbeitritt erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle, wo auch die Anmeldeformalitäten erledigt werden. Bitte denken Sie daran, am Tag des Vereinseintritts zwei Passfotos mitzubringen.
Gebühren | |
Aufnahmegebühr | 40,00 |
Vereinspapiere bei Aufnahme | 10,00 |
Umlagen | |
Erwachsene | 90,00 |
Jugendliche | 35,00 |
Plus den jeweiligen Jahresbeitrag
Gebühren und Beiträge Betrag in Euro
(Stand 1/2024) in Euro
Jahresbeiträge:
Erwachsene aktiv 130 €
Erwachsene sozial 95 €
Erwachsene passiv 40 €
Jugendliche aktiv 75 €
Jugendliche sozial 30 €
Jugendliche passiv 25 €
Weibliche aktiv 80 €
Weibliche passiv 25 €
Ruhende Mitgliedschaft 25 €
Jugendliche werden ab dem vollendeten 10. Lebensjahr aufgenommen.
Bis zum 14. Lebensjahr und bis zur Erlangung der Fischerprüfung dürfen Jugendliche nur mit einer Begleitperson,
die Mitglied im SFV Wolfsburg ist, ihr Hobby ausüben.
Wir freuen uns über Ihr Feedback! Sie können uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Webseite Ihre Anregungen und Kommentare senden.
Ja, bei volljährige aktive Mitglieder, die über ein Nettomonatseinkommen von weniger als 511 Euro verfügen,
kann auf Antrag der Beitrag auf 95 Euro gesenkt werden.
Dies gilt z. B. für Schüler, Studenten, Auszubildende und Mitglieder,
die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Ein Antrag auf Beitragsermäßigung muss jährlich, bzw. nach Ablauf des Bescheides gestellt werden!
Bei Aufnahme in den Verein werden jedem neuen Mitglied neben den Vereinspapieren die Satzung, die Gewässerordnung, die Disziplinarordnung und die Schiedsgerichtsordnung ausgehändigt.
Hierin sind alle Vereinsbestimmungen geregelt.
Ergänzt werden Sie durch den Fischereierlaubnisschein Interessengemeinschaft Mittellandkanal e. V. und die Fangkarte.
Einen Überblick über die Angelbedingungen erhalten Sie im INFO-HEFT oder auf unserer Hompage .
Weiterhin sind die in den Rundschreiben aufgeführten Informationen zu beachten.
Lassen Sie sich von der Fülle an Regelungen nicht schrecken.
Sie werden schnell damit klarkommen, denn viele Regelungen werden Sie automatisch aus Ihrem Selbstverständnis als Sportfischer heraus befolgen.
Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte,
ab dem 1. August,
jeweils die Hälfte, d. h.Erwachsene aktiv 65 €
oder Jugendliche aktiv 37,50 €.
Eine Tageskarte kostet 20 €,
die Wochenkarte 80 €.
Gastangler müssen die Fischerprüfung abgelegt haben oder einen staatlichen Fischereischein besitzen.
Gastkarten erhalten Sie bei folgenden Stellen:
1. Vereinsheim
des Sportfischervereines Wolfsburg am Allersee,
Montag u. Donnerstag 17.00 – 19.00 Uhr
2. Kiebitzmarkt Kroll, Vorsfelde Am Bahnhof 17
3.Campingplatz am Allersee
Nein,
jedoch soll in einem Zeitraum bis zu zwei Jahre nach Eintritt in den Verein das neue Mitglied die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Vorher können auch sie nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes angeln gehen
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten.